Pflicht zur Brache kommt - wir haben die passenden Zwischenfruchtmischungen!

Pflicht zur Brache kommt - wir haben die passenden Zwischenfruchtmischungen!

Mit der aktuellen Ernte 2023 müssen Betriebe ab einer Betriebsgröße von 10 ha 4 % der Ackerfläche als nichtproduktive Fläche brachlegen.  

Die Regelung gilt für konventionell und ökologisch wirtschaftende Betriebe.
Hier ist eine Begrünung mit Zwischenfrüchten sinnvoll, damit der Bewuchs gezielt gesteuert werden kann, Nährstoffe im Oberboden gehalten werden und der Boden während der Brache-Zeit optimal geschützt ist.


Damit Sie die richtige Mischung für Ihren Betrieb leichter finden, haben wir hier unsere Top-Empfehlungen in einem gesonderten Bestellbogen 2023-2 für Sie zusammengefasst (Stand Juli 2023).


Da die Brache-Regelung auch für die ökologisch wirtschaftenden Betriebe gilt, empfehlen wir hier die gezielte Begrünung für das Brache Jahr z.B. mit V-Max® LUNDSGAARDER GEMENGE ÖKO oder V-Max® KLEEGRAS ÖKO.


Ergänzende Informationen erhalten Sie online im Zwischenfrucht Gesamtsortimenter und auch in unserer GAP-Broschüre https://www.saaten-union.de/download-center/


Bei Fragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich gern an Ihre regionales Vertriebsteam.


Downloads