In der gesellschaftlichen Debatte um Klima- und Umweltschutz spielt der Insektenschutz eine sehr wichtige Rolle. Es wird beanstandet, dass in einer intensiv genutzten Feldflur vor allem im Sommer geeignete Blühpflanzen und Rückzugsorte für Insekten fehlen. Viele Landwirte sind daher bereit, Blühflächen anzulegen. Wie diese Blühstreifen sinnvoll in den Ackerbau integriert werden können, beschreibt Andreas Kornmann, Fachberater für Bayerisch Schwaben, Oberpfalz und Mittelfranken.
Für Blühstreifen geeignet sind z. B.:
- Pufferstreifen an Gewässern, die in Düngung und Pflanzenschutz stark eingeschränkt sind.
- An hängigen Flächen schützen Blühstreifen vor Erosion.
- Streifen am Waldrand, die oftmals einen geringeren Ertrag aber dennoch die gleichen Produktionskosten wie der Rest der Fläche haben.
- Teilflächen wie Spitzen und Buchten oder sehr kleine Areale, die mit modernen, breiten Maschinen meist nur mit übermäßig hohem Zeitaufwand zu bewirtschaften sind.
- Bei Schwarzwildproblemen können Bejagungsschneisen mit Blühmischungen hilfreich sein.
Vorbereitung beginnt bereits im Vorjahr
Die Fläche soll bei der Aussaat frei von Altverunkrautung sein, daher müssen Wurzelunkräuter wie Ackerkratzdistel oder Ackerwinde in der Vorkultur beziehungsweise auf der Stoppel bekämpft werden. Bei einem Aussaatzeitpunkt Mitte Mai können später keimende, wärmeliebende Unkräuter wie Melde, Nachtschatten oder Hirse noch vor der Aussaat auflaufen und mechanisch bekämpft werden.
Des Weiteren fördert eine spätere Aussaat die Keimung und Jugendentwicklung der Blühpflanzen. Um eine gute Unkrautunterdrückung zu erreichen, sollte die empfohlene Aussaatstärke nicht reduziert werden.
Einjährige Mischungen sind ackerbaulich vorteilhaft
Mehrjährige Mischungen bergen ab dem 2. Jahr ein hohes Risiko für Verunkrautung. Daher sind einjährige Mischungen aus ackerbaulicher Sicht von Vorteil (z. B. viterra® BIENE oder Multikulti). Es dürfen aber keine Arten enthalten sein, die im Ackerbau als Unkraut in den Folgejahren Probleme machen können: z. B. gehören Klatschmohn und Kornblume nicht auf den Acker. Zudem ist es wichtig, auf ein ausgewogenes Pflanzenspektrum mit früh- und spätblühenden Pflanzen zu achten, um über einen möglichst langen Zeitraum ein Pollen- und Nektarangebot zu schaffen.
Greening mit Blühstreifen
Um mit Blühflächen oder Ackerrandstreifen die Greeningverpflichtung ganz oder teilweise zu erfüllen, bieten sich die Maßnahmen Stilllegung (Faktor 1,0), Puffer- und Feldrandstreifen (Faktor 1,5), Waldrandstreifen (Faktor 1,5) und Brache mit Honigpflanzen (Faktor 1,5) an. Insbesondere Letztere bietet eine flexible Aussaat bis 31. Mai und erlaubt eine Bodenbearbeitung zur Folgefrucht ab dem 1. Oktober. Mit einer speziell hierfür konzipierten Mischung kann man sicher sein, nur hierfür zugelassene Arten auszusäen. Des Weiteren werden Blühflächen und Blühstreifen in den meisten Bundesländern im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz zusätzlich gefördert.
Fazit
Blühflächen und Feldrandstreifen lassen sich also problemlos in die intensive Landwirtschaft integrieren. Damit tut man nicht nur den Insekten Gutes, sondern auch sich selbst: durch ein besseres Image, die Herausnahme von unproduktiven Flächen und den Genuss von Fördermitteln.