... einjährige Honigbrache ohne Kruziferen
- Top-Empfehlung als Brache mit Honigpflanzen für die Schaffung ökologischer Vorrangflächen (Greening)
- Nutzung von brachliegendem Land mit Honigpflanzen
- Kruziferenfreie Mischung aus elf Komponenten
- Blühmischung mit langer Blühphase für hohe Biodiversität und positivem Imagewert für die Landwirtschaft
- Durchwurzelt unterschiedliche Bodenhorizonte und wirkt stabilisierend auf das Bodengefüge
- Gräserfrei zur problemlosen Auflaufbekämpfung in Folgekultur
- Frei von Buchweizen
30 % Alexandriner Klee
< 1 % Blaue Bitterlupine
9 % Dill
7 % Luzerne
26 % Persischer Klee FELIX
19 % Phacelia ANGELIA
1 % Ringelblume
3 % Serradella
1 % Sommerfuttererbse
2 % Sommerwicke
< 1 % Sonnenblume
- - - - | - - - | - - | - | 0 | + | + + | + + + | + + + + |
---- = sehr niedrig/früh/kurz, ++++ = sehr hoch/spät/lang
Wasserschutz / Stickstoffkonservierung
Kälte- und Frostresistenz
Büschelwurzel + Pfahlwurzel
Maximale Durchwurzelungstiefe
160 cm
P.H. Petersen Saatzucht Lundsgaard GmbH
Alle Einstufungen basieren auf den Angaben des Bundessortenamtes, weiteren offiziellen Prüfungen oder auf eigenen Erfahrungen. Eine Gewähr oder Haftung für das Zutreffen im Einzelfall kann nicht übernommen werden, weil die Wachstumsbedingungen erheblichen Schwankungen unterliegen.
Anfang März bis Mitte August (Aussaat nach AUM Vorgaben beachten)
Im Rahmen des Greenings sind nur organische Dünger zulässig (ausgenommen Klärschlamm); länderspez. Regelungen beachten
Relevanter Leguminosenanteil laut DüV: 70 Samen-%, 83 Gewichts-%
Pflanzenschutzmaßnahmen sind in der Regel nicht notwendig
Drillsaat für gleichmäßigen Feldaufgang wird empfohlen
P.H. Petersen Saatzucht Lundsgaard GmbH
Alle Einstufungen basieren auf den Angaben des Bundessortenamtes, weiteren offiziellen Prüfungen oder auf eigenen Erfahrungen. Eine Gewähr oder Haftung für das Zutreffen im Einzelfall kann nicht übernommen werden, weil die Wachstumsbedingungen erheblichen Schwankungen unterliegen.
Diese Mischung ist im Rahmen folgender Förderprogramme förderfähig
Bereich | Maßnahme |
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E: Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biologischer / biotechnischer Maßnahmen | E 1.1 Begrünung im Acker / Gartenbau |
E: Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biologischer / biotechnischer Maßnahmen | E 1.2 Begrünungsmischungen im Acker / Gartenbau |
F: Freiwillige Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz | F 1: Winterbegrünung |
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.
Bereich | Maßnahme |
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3 Boden/ Wasser | B 35: Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten |
3 Boden/ Wasser | B 37: Mulchsaatverfahren bei Reihenkulturen |
3 Boden/ Wasser | B 38: Streifen-/ Direktsaatverfahren bei Reihekulturen |
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.
Bereich | Maßnahme |
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Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Ackerbau | C.2a: Beibehaltung von Zwischenfrüchten über den Winter |
Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Ackerbau | C.3.1: Einjährige Blühstreifen/ -flächen |
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.
Bereich | Maßnahme |
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| 4.3 Einjährige Blühstreifen |
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.
Bereich | Maßnahme |
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Förderschwerpunkt AL — Nachhaltige Produktionsverfahren auf Ackerland | AL 2.1: Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten |
Förderschwerpunkt BS — Anlage von Blüh- oder Schonflächen oder Landschaftselementen auf Ackerland | BS 1.1 Grundförderung |
Förderschwerpunkt BS — Anlage von Blüh- oder Schonflächen oder Landschaftselementen auf Ackerland | BS 1.2: Strukturreiche Blühstreifen |
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.
Bereich | Maßnahme |
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| EULLA 3.1: Zwischenfruchtanbau |
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.
Bereich | Maßnahme |
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| Blühflächen als Integration naturbetonter Strukturelemente in der Feldflur |
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.
Bereich | Maßnahme |
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AL Ackermaßnahmen | AL. 4: Anbau von Zwischenfrüchten |
AL Ackermaßnahmen | AL. 5d: Einjährigen Blühstreifen |
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.
Bereich | Maßnahme |
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Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung MSL | MSL - Beibehaltung von Zwischenfrüchten über den Winter |
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.
Bereich | Maßnahme |
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Teil A Acker | A 3: Betrieblicher Erosionsschutz |
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.