Ökosaatgut

Ökosaatgut

Was ist Ökosaatgut?

Der Einsatz von ökologisch erzeugtem Saat- und Pflanzgut im Öko-Landbau ist in der EG-Öko-Basisverordnung VO (EU) 2018/848 und ihren Folgeverordnungen geregelt.

Ökologisches Saatgut und Pflanzgut unterscheidet sich von konventionellem dadurch, dass es ökologisch vermehrt wurde. Das heißt, es muss von Pflanzen stammen, die mindestens seit einer Generation nach ökologischen Regeln angebaut wurden. Hierbei werden Zuchtverfahren eingesetzt, die mit den Prinzipien des ökologischen Landbaus im Einklang stehen. Der Einsatz von gentechnischen Verfahren ist bei Ökosaatgut generell nicht erlaubt. Strittig ist hierbei bislang jedoch noch, was als gentechnisches Verfahren angesehen wird. So wird beispielsweise die Zellfusionstechnik laut EU-Freisetzungsrichtlinie und deutschem Gentechnikgesetz nicht der Gentechnik zugeordnet. Somit sind daraus entstehende CMS-Hybriden nach EU-Öko-Verordnung erlaubt. Die ökologischen Anbauverbände sehen die Zellfusionstechnik hingegen als unvereinbar mit den Prinzipien des ökologischen Landbaus und verbieten daher in ihren Richtlinien die Verwendung von CMS-Hybridsaatgut (Quelle: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung).

Viele Bioanbauverbände verbieten den Einsatz von Hybridsorten. Hier ein Bild aus dem Zuchtgarten des Hybridroggenzüchters HYBRO.
Viele Bioanbauverbände verbieten den Einsatz von Hybridsorten. Hier ein Bild aus dem Zuchtgarten des Hybridroggenzüchters HYBRO.

Das im ökologischen Landbau eingesetzte Vermehrungsmaterial geht oft auf eine konventionelle Züchtung zurück. In der letzten Stufe vor Abgabe an den Landwirt/die Landwirtin findet jedoch eine Vermehrung unter ökologischen Bedingungen statt. Eine vollständig ökologische Pflanzenzucht ist bislang noch selten; allerdings existieren im Getreidebereich bereits erste echte Ökosorten, also Vermehrungsmaterial, das komplett unter ökologischen Bedingungen gezüchtet und vermehrt wurde. (weitere Infos unter finden Sie beim Bundesverband der VO-Frmen e.V. )

Vorstufensaatgut, Basissaatgut und Z-Saatgut: All das gibt es entsprechend dem konventionellen Getreide auch bei Ökogetreide. Alle beteiligten Betriebe müssen jedoch anerkannte Ökobetriebe sein. Bei den Qualitätsparametern spielt bei der Produktion von Ökosaatgut die Gesundheit des Saatgutes hinsichtlich saatgutübertragbarer Krankheiten (z. B. Steinbrand) eine Rolle.

Ist die Versorgungslage mit ökologischem Saatgut ausreichend?

Die Antwort lautet (Stand 2022): Jein. Die Versorgungslage hat sich zwar in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert und in der Regel ist bei den Hauptgetreidearten ausreichend Ökosaatgut im Markt vorhanden. Aber es kann bei einigen Kulturarten und Sorten immer wieder zu Engpässen kommen. Stehen für den ökologischen Anbau keine geeigneten Ökosorten zur Verfügung, dann darf ausnahmsweise auch konventionell produziertes und unbehandeltes Saatgut verwendet werden.

Immer dann, wenn folgende Punkte zutreffen, gilt diese Ausnahmeregelung:

  • Keine Sorte einer entsprechenden Kultur ist in Ökoqualität in der Datenbank organicXseeds.de aufgeführt.
  • Nachweislich keine der gelisteten Sorten für den Erzeuger geeignet.
  • Die gewünschte Sorte kann nicht geliefert werden.

Bei der Verwendung von konventioneller Ware darf diese jedoch auf keinen Fall mit chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln gebeizt sein.

Hier findet sich eine Übersicht mit Betriebsmitteln, darunter auch Pflanzenschutzmittel, die im ökologischen Landbau zugelassen sind.

Wo kann man erfahren, ob Ökosaatgut vorhanden ist?

Das Forschungsinstitut für Biologischen Landbau (FiBL) verwaltet die Internetdatenbank organicXseeds.de, die einen Überblick darüber gibt, ob Biosaatgut oder -Pflanzgut verfügbar ist. Die Aktualität dieser Datenbank wird von Anbietern ökologischen Saatgutes gewährleistet.

Was ist mit Saatgut aus Umstellung?

Ab 01.01.2022 kann Umstellungssaatgut einer Sorte erst dann verwendet werden, wenn Saatgut dieser Sorte aus ökologischer Erzeugung ausverkauft ist. Deshalb wird „Umstellungsware“ als Qualitätsstufe in der oben genannten Datenbank hinterlegt und angezeigt.

Der Landwirt/die Landwirtin muss beim Einsatz von Umstellungsware nachweisen, dass kein Saatgut dieser Sorte aus ökologischer Vermehrung mehr verfügbar ist.

Wo kann man Ökosaatgut landwirtschaftlicher Kulturarten kaufen?

Wer mit ökologisch produziertem und zertifiziertem Saatgut im Geltungsbereich der EU-Bioverordnung handeln will, benötigt dazu eine Bio-Zertifizierung. Um diese zu erhalten, muss das Unternehmen am gemeinschaftsrechtlichen Kontrollverfahren nach der EU-Bioverordnung teilnehmen – und bestehen. Dies gilt auch für Internethändler. Diese Prüfungen werden durch Ökokontrollstellen vorgenommen.

Eine Übersicht über alle Unternehmen, die dem Kontrollverfahren des Ökologischen Landbaus unterstellt sind, findet sich auf der Internetseite des Bundesverband der Öko-Kontrollstellen e. V..

Gilt die Nachbauregelung auch für Ökosaatgut?

Es gibt rechtlich gesehen hier keinen Unterschied zwischen Ökosaatgut und konventionellem Saatgut.

Was versteht man unter „Hofsorten“?

Der Begriff „Hofsorten“ ist kein Rechtsbegriff. Er wird verwendet für „Sorten“, die auf einem Hof gezüchtet werden und dies über einen längeren Zeitraum. Das ist auch rechtlich so lange nicht zu beanstanden, wie kein Sortenschutz (mehr) besteht. Ansonsten gelten hier ebenfalls dieselben Nachbauregeln wie für konventionelles Getreide: Man muss die vom Züchterhaus geforderte Nachbaugebühr entrichten und darf dieses Vermehrungsmaterial nicht in den Verkehr bringen oder an Dritte weitergeben.

Muss Biosaatgut anders gelagert werden als konventionelle Ware?

Im Grundsatz – also hinsichtlich Aufbereitung, Reinigung, Lagerumgebung etc. – sind die Bedingungen dieselben wie beim konventionellen Saatgut. Beim Ökosaatgut kommt natürlich hinzu, dass nur beim FIBL eingesetzte Betriebsmittel zur Beseitigung von Schädlingen und Schaderregern verwendet werden dürfen.

Außerdem müssen die Lagerräume gekennzeichnet sein, wenn parallel auch konventionelle Ware eingelagert werden sollte.

Ein TIPP: Ein großes Verschleppungsrisiko von Pflanzenschutzmittel-Rückständen in Bio-Ware stellt das Ausleihen von Transportmitteln (Hänger), Verladeeinrichtungen und Gerätschaften von einem konventionellen Betrieb dar. Wenn Sie sich also Gerätschaften ausleihen oder mit Subunternehmern zusammenarbeiten, sollten Sie wachsam sein und ggf. entsprechende Verträge zur eigenen Sicherheit abschließen. Es muss sichergestellt sein, dass die Geräte nicht behandelt oder mit behandelter Ware betrieben wurden. (Mehr Infos zu Lagerung und Transport)

Wo finde ich Sortenbeschreibungen zu Ökosorten?

Das Bundessortenamt prüft bei einigen Kulturarten auch unter ökologischen Bedingungen und weist die so geprüften Sorten seit wenigen Jahren separat aus. Mittlerweile werden fast alle Sommer- und Wintergetreidearten einmal konventionell und einmal ökologisch beschreiben. Alle dort beschriebenen Sorten sind in Deutschland also theoretisch vertriebsfähig. Das heißt aber nicht, dass man Biosaatgut dieser Sorten auch tatsächlich kaufen kann.

Seit einigen Jahren schon prüft das Bundessortenamt auch unter ökologischen Bedingungen und beschreibt diese Sorten entsprechend.
Seit einigen Jahren schon prüft das Bundessortenamt auch unter ökologischen Bedingungen und beschreibt diese Sorten entsprechend.

Wie auch bei konventionellem Getreide beschreiben Vertriebsunternehmen für Ökogetreide ihre Sorten sehr detailliert und es finden auch entsprechende Informationsveranstaltungen und Feldtage statt.

Allgemeine Informationen zum Thema Ökolandbau werden vom Bundesministerium für Landwirtschaft herausgegeben:.