Saatgut

Saatgut

Was ist Saatgut?

Als Saatgut bezeichnet man Samen und Früchte (generative Fortpflanzungsorgane), die der Vermehrung einer Art dienen. Im Falle des Getreides sind es also die Getreidekörner, bei Mais die Maiskörner, bei Ackerbohnen die Bohnen etc. Gesetzlich gleichgestellt ist das Pflanzgut, also vegetative Organe, die der Vermehrung einer Art dienen. Dazu gehören z. B. Pflanzkartoffeln oder Stecklinge.

Produktion von Saatgut

Vorstufensaatgut

Vorstufensaatgut ist das Saatgut einer dem Basissaatgut vorhergehenden Generation, das in der Regel vom Zuchtunternehmen produziert wird. Vorstufensaatgut ist nicht nur Vorstufe für Basissaatgut, sondern wird auch vom Zuchtunternehmen benötigt, damit zum Beispiel interne Prüfungen eines Sortenkandidaten durchgeführt werden können.

Basissaatgut

Das sog. Basissaatgut wird vom Züchter oder unter seiner unmittelbaren Aufsicht auf landwirtschaftlichen Betrieben nach den Grundsätzen systematischer Erhaltungszüchtung erzeugt (s. Punkt 3). Das Basissaatgut stellt das Ausgangsmaterial für zertifiziertes Saatgut dar (s. Abbildung), nachdem es nach einer Überprüfung aller Qualitätskriterien anerkannt wurde.

Vermehrung von Basissaatgut: Basissaatgut wird auf speziell dafür qualifizierten landwirtschaftlichen Betrieben vermehrt, um vertriebsfähige Ware in ausreichender Menge zu erzeugen. Die dazu notwendigen Bedingungen werden im Vermehrungsvertrag und ggf. in einem Kontrakt geregelt. Diese Vermehrungsbestände müssen zunächst eine amtliche Feldanerkennung durchlaufen. Hierbei wird das entsprechende Feld von amtlichen Prüfern und Prüferinnen z. B. hinsichtlich der optischen Sortenreinheit bewertet (z. B. ob ein sortentypisches Merkmal wie leicht rötlich gefärbte Grannen bei Gerste vorhanden ist). Auch starke Verunreinigungen z. B. mit durchwachsendem Fremdgetreide können zu einer Aberkennung führen.  Bei Getreide und Gräsern beginnt die Feldbesichtigung daher nach dem vollen Schieben der Ähren bzw. Rispen. Jede zur Anerkennung angemeldete Vermehrungsfläche von Getreide zur Erzeugung von Z-Saatgut, von Gräsern und Sommerraps muss mindestens einmal besichtigt werden, Vorstufen- und Basissaatgut von Getreide und Gräsern mindestens zweimal.

Das Erntegut wird dann in speziellen Anlagen auf spezialisierten Betrieben aufbereitet. Nach einer umfangreichen amtlichen Qualitätskontrolle im Labor kann es – wenn alle Kriterien erfüllt sind – die Anerkennung zum Z-Saatgut (s. nachfolgenden Abschnitt) erhalten und damit die Vertriebsfähigkeit erhalten.

Link zum Thema: Gesundheitsprüfung von Saatgut

Z-Saatgut

Z-Saatgut ist nach bestimmten Kriterien staatlichen anerkanntes Saatgut. Saatgut darf in Deutschland nur in Verkehr gebracht (also verkauft) werden, wenn es staatlich zertifiziert und somit anerkannt wurde (§ 3 Saatgutverkehrsgesetz[BDA1] ). Die Überwachung des Saatguthandels bei allen Anbietern obliegt der Saatgutverkehrskontrolle. Ziel ist es, die Marktversorgung mit qualitativ hochwertigem Saatgut sicherzustellen, um so die Verbraucherinnen und Verbraucher vor minderwertiger Qualität zu schützen. Hochqualitatives Z-Saatgut mit mehrfach geprüfter Qualität sichert den zukünftigen Zuchtfortschritt und bringt gleichzeitig den Züchtungsfortschritt schnellstmöglich auf den Acker.

Exkurs zum Thema Nachbau: Wird aus der eigenen Ernte heraus Saatgut erzeugt und aufbereitet, darf es auf den eigenen Flächen ausgesät werden, ein Verkauf ist jedoch nicht erlaubt. Wird dieser sogenannte Nachbau betrieben, muss eine Nachbaugebühr entrichtet werden. Diese beträgt in der Regel 50 % der Z-Lizenzgebühren und wird von der Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) erhoben und an die Züchter weitergeleitet. In die Entwicklung einer Sorte, die oft bis zu 12 Jahre dauert, hat das Züchterunternehmen viel Arbeit und Geld investiert, um der Praxis Zuchtfortschritt zur Verfügung zu stellen. Wer von dem züchterischen Fortschritt einer Sorte (mehr Gesundheit oder und mehr Ertrag etc.) wirtschaftlich profitiert, soll über diese Gebühren sicherstellen, dass zukünftige Züchtungsarbeiten – und damit zukünftiger Zuchtfortschritt – finanzierbar bleiben. Achtung: Synthetisch produziertes Saatgut oder Hybridsaatgut darf NICHT nachbebaut werden. Denn beim Nachbau dieses speziellen Saatgutes spaltet sich schon die erste Generation extrem auf und das Sortenypische (z. B. Resistenz, sehr hohe Ertragsleistung) geht verloren (s. Abbildung)

Vater- und Mutterlinie Hybridroggen
Vater- und Mutterlinie Hybridroggen
Aufsplitten von F1-Hybridsaatgut bei Nachbau
Aufsplitten von F1-Hybridsaatgut bei Nachbau

Die Koordination der Vermehrung des Basissaatgutes zu Z-Saatgut, die Aufbereitung und den anschließenden Vertrieb steuern sogenannte VO-Firmen (Vermehrungsorganisationsfirmen).

Weitere Informationen unter:

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit Saatgut anerkannt wird?

Eine staatliche Zertifizierung kann nur erfolgen, wenn …

  1. die Sorte entweder in Deutschland durch das Bundessortenamt oder aber in einem anderen europäischen Land durch die dortige Zulassungsbehörde zugelassen wurde.
  2. der Feldbestand alle festgesetzten Anforderungen erfüllt (z. B. ordnungsgemäße Bearbeitung und Behandlung des Feldes, Grenzwerte an Fremdbesatz und Krankheitsbefall dürfen nicht überschritten werden)
  3. das Saatgut den Anforderungen der gesetzlich definierten Beschaffenheit entspricht (Keimfähigkeit, Gesundheit, Fremdbesatz, Reinheit).

Die staatliche Anerkennung ist in der Bundesrepublik Deutschland den Bundesländern übertragen. Bundesweit existieren zurzeit 15 Anerkennungsstellen (Stand Mai 2022).

Der Weg zum Z-Saatgut
Der Weg zum Z-Saatgut

Wie lagert man Getreidesaatgut richtig?

In Getreidekörnern laufen Stoffwechselprozesse ab, was bedeutet, dass sie einem Alterungsprozess unterliegen. Die Art und Weise, wie Samen gelagert werden, ist entscheidend dafür, wie schnell dieser Alterungsprozess abläuft. Ziel der fachgerechten Lagerung ist es, die Gesundheit und Keimfähigkeit des Saatgutes auf einem hohen Niveau zu halten. Bei Konsumware – also Erntegut, das zur Weiterverarbeitung bestimmt ist, – sind es vor allem Gesundheit, Geruch und Geschmack, die erhalten werden müssen.

Folgende Grundsätze gelten prinzipiell für die Lagerung aller Samen, Bohnen und Körner, die zur Aussaat verwendet werden sollen - unabhängig vom Lagerungssystem.

Grundsatz 1: Möglichst nur gesunde, gut gereinigte Ware einlagern!
D
enn schwache und geschädigte Körner mit Spelzenverletzung oder -abrieb verlieren schnell an Keimfähigkeit und Triebkraft. Natürlich soll die Ware auch frei von Schädlingen und trocken sein.

Das Reinigen der Ware vor der Einlagerung reduziert die Belüftungs- und Trocknungskosten. Das gilt für Saatgut wie auch für Konsumware. Am Markt gibt es eine Vielzahl von Vorreinigungssystemen (Vorreiniger, Siebreiniger) und Trocknungssystemen (Dächerschachtdurchlauftrockner, Bandtrockner, Silotrockner etc.)

Es sollten möglichst nur unbeschädigte und gesunde Körner eingelagert werden. Eine sorgfältige Vorreinigung sollte immer erfolgen.
Es sollten möglichst nur unbeschädigte und gesunde Körner eingelagert werden. Eine sorgfältige Vorreinigung sollte immer erfolgen.

Grundsatz 2: Kühl und trocken lagern!
Je höher die Temperatur desto schneller laufen Stoffwechselvorgänge ab, je feuchter die Raumluft oder auch die Ware selbst, desto wohler fühlen sich Keime. Eine natürliche Keimflora bestehend aus Pilzen, Bakterien und Hefen haftet immer an den Körnern. Werden Weizen, Roggen und Gerste aber bei unter 14 % Feuchtigkeitsgehalt, Hafer unter 12 % gelagert, bleibt diese Keimflora über Monate stabil. Bei zu hoher Luftfeuchtigkeit im Lager (> 65 %), zu hohen oder schwankenden Temperaturen vermehren sich Lagerpilze wie Schimmelpilze schnell.

Trocken lagern heißt aber auch nicht direkt auf dem Boden zu lagern, denn dort ziehen die Körner Feuchtigkeit. Bleibt beispielsweise Saatgut übrig und man möchte diese Ware ins nächste Jahr hinüberretten, dann sollt man die Säcke nicht auf den Boden stellen, sondern z. B. auf einer Palette lagern.

Fetthaltiges Saatgut wie das von Raps und Sojabohne braucht es besonders trocken (max. 10 % Feuchte), weil die Fette sonst schnell ranzig werden. Sojabohnen verlieren ohnehin schneller als z. B. Getreide an Keimfähigkeit und Triebkraft. Bei Getreidesaatgut reichen max. 14 % Feuchtigkeit.

Grundsatz 3: Physikalische Parameter während der Lagerung überwachen!
Es ist eigentlich ja selbstverständlich, hier aber noch einmal explizit erwähnt: Luftfeuchtigkeit und Umgebungstemperatur, bei loser Ware aber auch die Temperatur der Ware selbst, müssen regelmäßig mit geeigneten Messgeräten überwacht werden. Das Belüftungssystem muss funktionieren und so eingestellt sein, dass Kondensierungen vermieden werden.

In solchen Getreidesilos lassen sich alle Parameter zur optimalen Lagerung gut überwachen.
In solchen Getreidesilos lassen sich alle Parameter zur optimalen Lagerung gut überwachen.

Grundsatz 4: Schädlingsbefall vermeiden und ggf. konsequent bekämpfen!

Man kann die Einschleppung von Schadinsekten wie Kornkäfer, Getreidekapuziner, Mehlmotte, Reismehlkäfer und Co. eigentlich nicht vollständig vermeiden. Aber man kann es den unerwünschten Gästen so ungemütlich wie möglich machen. Bei trocken eingelagertem Getreide und Temperaturen unter 10 Grad C entwickeln sich Insekten nicht und Milben nur sehr langsam. Staub, Wärme und Feuchtigkeit jedoch lieben die Krabbler sehr!

Grundsatz 5: Nach der Lagerung/vor der Aussaat die Qualität überprüfen!
Überlagertes Saatgut sollte vor der Aussaat unbedingt auf Keimfähigkeit untersucht werden, damit die Saatstärken entsprechend angepasst werden könne. Bei Biosaatgut, Mais und Sojabohnen spielt zudem die Triebkraft eine ganz wichtige Rolle.

Bedeutung der Produktfeuchte für das Schädlingsspektrum in Deutschland am Beispiel Weizen
(Biologische Beratung Prozell und Schöller GmbH)

Kornwassergehalt

Entsprechende relative Luftfeuchte

Potenzielle Schädlinge

Unter 9 %

Unter 30 %

keine

9 bis 14 %

30 bis 70 %

Käfer und Motten

14 bis 18 %

70 bs 90 %

Käfer, Motten, Staubläuse, Pilze, Milben

Über 18 %

Über 90 %

Käfer, Motten, Staubläuse, Pilze, Milben, Bakterien

Quelle: DLG e. V.

Vertiefende Informationen rund ums Thema Getreidelagerung

Qualitätssicherung von Z-Saatgut

Mit Z-Saatgut ─ und nur mit Z-Saatgut ─ hat der Landwirt / die Landwirtin einen Anspruch auf

  • hohe Keimfähigkeit
  • technische Reinheit
  • geringen Besatz mit Fremdgetreide oder Fremdpflanzen
  • Sortenreinheit

Diese Parameter werden in der mehrstufigen und streng kontrollierten Produktion sichergestellt.

Qualitätssicherung bei Z-Saatgut (QSS)

Warum gibt es Qualitätssicherungssysteme bei Saatgut?

Erhalt der charakteristischen Saatguteigenschaften.
Garantie für Sortenreinheit, hohe Keimfähigkeit, geringen Besatz mit z. B. Fremdgetreide, hohe technische Reinheit
Minimierung von Qualitätsschwankungen in der Saatgutqualität

Was ist QSS?

Alle an der Saatgutproduktion beteiligten Stufen müssen strenge und definierte Kriterien erfüllen. Zwar stellt bereits der Gesetzgeber über das Saatgutverkehrsgesetz [BDA1] hohe Qualitätsanforderungen, aber die Saatgutwirtschaft hat sich mit QSS einen weiteren Standard gesetzt.

Regelmäßige Probenahmen wahren eine gleichbleibende Qualität und ermöglichen eine lückenlose Dokumentation. Die regelmäßige Überprüfung der Aufbereitungsbetriebe durch ausgebildete Auditoren hilft, klare Standards zu etablieren und Prozesse laufend zu verbessern. QSS gilt branchenweit für die komplette Saatguterzeugung, das heißt für alle an der Produktion beteiligten Betriebe, angefangen bei den Züchtern bis hin zu den Vermehrern und Aufbereitern.

Für wen gilt QSS?

Das Qualitätssicherungssystem für Z-Saatgut enthält Vorgaben für die Qualität des erzeugten Saatgutes und stellt Anforderungen an die Qualitätsfähigkeit der innerbetrieblichen Abläufe aller Z-Saatgut produzierenden Aufbereiter. Voraussetzung für die Teilnahme am Qualitätssicherungssystem ist ein Aufbereitungslizenzvertrag.

Im Rahmen von QSS werden die internen Arbeitsabläufe überprüft und Anleitung zur Optimierung gegeben. Neben der Produktqualität berücksichtigt es zusätzlich die innerbetrieblichen Prozesse der Saatgutaufbereitung, die sogenannte Qualitätsfähigkeit.

QSS rückt eigenverantwortliches Handeln und ausgeprägtes Qualitätsbewusstsein in den Fokus der Saatgutaufbereitung. Mit QSS können Qualitätsschwankungen in der Saatgutproduktion minimiert werden. Das System trägt damit zur professionellen Durchführung der Saatgutaufbereitung bei. Es stärkt nicht nur die Position von deutschem Z-Saatgut, sondern ebenso die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe im internationalen Vergleich.

Informationsquellen zu Sorten – wichtig für die Sortenwahl

Woher bekommt man Informationen zu Sorten?

Erhält eine Sorte eine Zulassung durch das Bundessortenamt, erscheint sie in der aktuellen Beschreibenden Sortenliste, die es auch in digitaler Version gibt (https://www.bundessortenamt.de/bsa/sorten/datenbanken). „Zur Sicherstellung einer neutralen Unterrichtung des Saatgutverbrauchers über Sorten ist im Saatgutverkehrsgesetz weiterhin festgelegt, dass das Bundessortenamt eine Beschreibende Sortenliste herauszugeben hat“ (Vorwort der Beschreibenden Sortenliste 2021).

In dieser Liste ─ 2021 umfasste die Ausgabe für Getreide, Mais, Öl- und Faserpflanzen, Leguminosen, Rüben und Zwischenfrüchte 368 Seiten ─ werden Sorten über ein Notensystem von 1-9 detailliert in allen wichtigen agronomischen und qualitativen Parametern beschrieben. Das System und die Darstellungsart erlaubt zudem einen direkten Sortenvergleich.

Auszug aus der Bundessortenliste 2022 - Getreide
Auszug aus der Bundessortenliste 2022 - Getreide

Die dort darstellten Parameter basieren bei Neuzulassungen vorrangig auf den dreijährigen Wertprüfungen. Bei etablierten Sorten werden diese Noten aufgrund von Versuchsergebnissen und Praxiserfahrungen ständig angepasst. Beispiel: Eine Sorte hat im ersten Jahr im Kornertrag der unbehandelten (ohne Pflanzenschutz und Wachstumsregler) Stufe die beste Bewertung, die Note 9 (=sehr hoch), bekommen. Im Laufe der Zeit wird diese Sorte aber immer anfälliger gegen Krankheiten, zudem werden immer gesündere Sorten neu in das Sortiment aufgenommen. Die Note dieser Sorte in der unbehandelten Kornertragsstufe wird also im Laufe der Jahre abgestuft werden und vielleicht nur noch eine 7 (hoch) und später eine 6 (mittel bis hoch) bekommen.

Immer öfter kann man auch digitale Sortenvergleiche im Internet nutzen. Vertriebsunternehmen wie auch die Saaten-Union bieten für die auf ihren Internetseiten vorgestellten Sorten diesen Service schon seit Jahren an. Fast alle digitalen Sortenberater oder Sortenvergleichssysteme basieren dabei im Wesentlichen auf den Angaben der Beschreibenden Sortenliste. Einige beziehen auch Ertragsergebnisse der regionalen Landessortenversuche mit ein (z. B. Sortenführer des DLV). Bei fast allen Anbietern hat man auch die Möglichkeit, Filter zu setzen und damit die Sortensuche zu individualisieren (z. B. Filter auf bestimmte Resistenzen oder Standfestigkeit etc.).

Eine weitere Informationsquelle bei der Sortenwahl sind Prospekte und Internetplattformen der Züchterhäuser und Vertriebsunternehmen, die oft schon vor der regulären Zulassung Sorten detailliert beschreiben können, weil sie interne umfangreiche Sortenversuche durchführen. Neben den bereits oben beschriebenen Benotungen finden sich hier oft auch Anbauinformationen mit ganz praktischem Nutzen. Denn nicht jede Sorte hat dieselben Ansprüche an den Standort und die Produktionsmaßnahmen wie Düngung und Pflanzenschutz (Beispiele: https://www.saaten-union.de/download-center/, https://www.youtube.com/channel/UCFeFKdVAk_fQ6M_EORFL_Mw ).

Auch die Landessortenversuche geben viele Hinweise auf die Leistungsfähigkeit und Eigenschaften der geprüften Sorten. Diese Versuche werden von den Landwirtschaftskammern an verschiedenen Standorten des jeweiligen Bundeslandes durchgeführt und dienen der Sortenprüfung/des Sortenvergleiches mit Schwerpunkt Ertragsleistung und Gesundheit. Diese Ergebnisse werden u. a. auf den Seiten der Landwirtschaftskammern und in den einschlägigen landwirtschaftlichen Wochenblättern veröffentlicht.

Landwirte und Landwirtinnen nutzen zur Beschaffung von Sorteninformationen sehr oft die Fachkenntnis der Berater und Beraterinnen Ihres Beratungsringes (hier gibt es bundesweit eine große Zahl), eine überregionalen Beratungsunternehmens (z. B. Hanse Agro GmbH, N. U. Agrar GmbH), oder der Offizialberatungen aber auch die Beratungsteams der Züchter bzw. deren Vertriebsorganisationen, um in persönlichen Gesprächen individuelle Informationen zu erhalten.

Nicht zu unterschätzen sind auch Feldbegehungen und Feldtage, die in den Regionen stattfinden und daher sehr gut die Leistungsfähigkeit von Sorten unter den dortigen Wachstumsbedingungen widerspiegeln. Organisiert werden diese von z. B. den Länderdienststellen, Züchterhäusern oder deren Vertriebsorganisationen, Agrarhändlern aber auch Beratungsunternehmen. Denn jede Region ist anders: Mehr oder weniger Niederschlag im Jahr, sandige oder lehmige oder gar tonige Böden, auch die Höhe über dem Meeresspiegel – alle diese Eigenschaften beeinflussen das Lebensumfeld von Pflanzen und daher deren Leistungsfähigkeit. Und jede Sorte bringt andere genetische Voraussetzungen mit, mit diesen Herausforderungen umgehen zu können. Es lohnt also für Landwirtinnen und Landwirte durchaus, sich solche regionalen Versuche und Demonstrationen näher anzusehen, zumal die Versuchsanstellungen auch meist produktionstechnische Fragestellungen bearbeiten (optimierte Düngesysteme, optimierter Pflanzenschutz, Saatstärken etc.). Achten Sie daher auch auf die Terminankündigungen auf der Internetseite der Saaten-Union.

Wo kann man Saatgut landwirtschaftlicher Kulturarten kaufen?

Es darf ausschließlich Z-Saatgut vertrieben werden.

Der Inhaber des Sortenschutzes hat das alleinige Recht, Saatgut seiner Sorte dem Markt zur Verfügung zu stellen. Den Vertrieb in die landwirtschaftliche Praxis übernehmen die o. g. VO-Firmen, der genossenschaftliche und der private Landhandel. Lediglich Landwirte dürfen Nachbau betreiben und Privatpersonen dürfen Saatgut zu privaten (!) Zwecken vermehren.

Meistens verläuft der Warenstrom in die landwirtschaftliche Praxis vom Inhaber des Sortenschutzes über VO-Firmen, genossenschaftliche oder private Landhandelsunternehmen. Es gibt auch immer mehr Online-Anbieter von Saatgut, die entweder die Funktion der Landhändler übernehmen oder aber vom Landhandel als zweiter Absatzweg vertrieben werden.