In roten Gebieten ist der Zwischenfruchtanbau vor einer Sommerung, die gedüngt werden soll, verpflichtend. Es besteht jedoch ein Verbot der Herbstdüngung – solange die Zwischenfrucht nicht zur Futternutzung angebaut wird. Leguminosenhaltige Zwischenfruchtmischungen, wie viterra® BODENGARE oder [… mehr]
In roten Gebieten ist der Zwischenfruchtanbau vor einer Sommerung, die gedüngt werden soll, verpflichtend. Es besteht jedoch ein Verbot der Herbstdüngung – solange die Zwischenfrucht nicht zur Futternutzung angebaut wird. Leguminosenhaltige Zwischenfruchtmischungen, wie viterra® BODENGARE oder SortenGreening® DEFENDER + Wicke, bieten auch ohne Stickstoffdüngung die Option einer ausreichenden Stickstoffversorgung der Zwischenfrucht.
Sie möchten mehr über unsere Zwischenfrüchte und -mischungen wissen? https://www.saaten-union.de/zwischenfruechte
Weitere Informationen zum Thema Zwischenfrüchte und Düngung finden Sie unter Zwischenfrüchte und Düngeverordnung: Flexibel auf den Nährstoffgehalt im Boden reagieren!
https://www.saaten-union.de/news/10856_Zwischenfruechte_und_Duengeverordnung__Flexibel_auf_den_Naehrstoffgehalt_im_Boden_reagieren
Unseren Gesamtkatalog „Mit Zwischenfrüchten punkten“ finden Sie unter https://www.saaten-union.de/data/documents/Zwischenfrüchte/Gesamtkatalog Zwischenfrucht PHP 2021_22_RZ.pdf?download=466
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