… Gräsermischung für die Ernte im Anbaujahr
- Zusammensetzung wie empfohlene Qualitätsstandardmischung A2
- Liefert als Sommerzwischenfrucht zusätzliches hochwertiges Futter
- Kombination aus Einjährigem- und Welschem Weidelgras liefert gut strukturiertes Futter für Wiederkäuer
- Das massewüchsige Welsche Weidelgras ermöglicht eine Winterbegrünung nach der Ernte
- Hoher Vorfruchtwert durch gute Durchwurzelung und Garezustand des Bodens
- Mit Perserklee ist die Mischung als V-Max® SOMMERFUTTER erhältlich
33 % Einjähriges Weidelgras
67 % Welsches Weidelgras
- - - - | - - - | - - | - | 0 | + | + + | + + + | + + + + |
---- = sehr niedrig/früh/kurz, ++++ = sehr hoch/spät/lang
P.H. Petersen Saatzucht Lundsgaard GmbH
Alle Einstufungen basieren auf den Angaben des Bundessortenamtes, weiteren offiziellen Prüfungen oder auf eigenen Erfahrungen. Eine Gewähr oder Haftung für das Zutreffen im Einzelfall kann nicht übernommen werden, weil die Wachstumsbedingungen erheblichen Schwankungen unterliegen.
Ende Juni bis Ende Juli (zur Begrünung bis Ende August)
Startgabe für bessere Anfangsentwicklung wird empfohlen.
Relevanter Leguminosenanteil laut DüV: 0 %
Pflanzenschutzmaßnahmen sind in der Regel nicht notwendig
Als Grünfutter und Silage mit Ladewagen oder Häcksler nach Anwelkphase
P.H. Petersen Saatzucht Lundsgaard GmbH
Alle Einstufungen basieren auf den Angaben des Bundessortenamtes, weiteren offiziellen Prüfungen oder auf eigenen Erfahrungen. Eine Gewähr oder Haftung für das Zutreffen im Einzelfall kann nicht übernommen werden, weil die Wachstumsbedingungen erheblichen Schwankungen unterliegen.
Diese Mischung ist im Rahmen folgender Förderprogramme förderfähig
Bereich | Maßnahme |
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E: Umweltschonende Pflanzenerzeugung und Anwendung biologischer / biotechnischer Maßnahmen | E 1.1 Begrünung im Acker / Gartenbau |
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.
Bereich | Maßnahme |
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3 Boden/ Wasser | B 35: Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten |
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.
Bereich | Maßnahme |
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Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Ackerbau | C.2a: Beibehaltung von Zwischenfrüchten über den Winter |
Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Ackerbau | C.3.3 Gewässer-/ Erosionsschutzstreifen |
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.
Bereich | Maßnahme |
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| 4.1 Gewässerschutzstreifen |
| 4.2 Erosionsschutzstreifen |
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.
Bereich | Maßnahme |
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Förderschwerpunkt AL — Nachhaltige Produktionsverfahren auf Ackerland | AL 2.1: Anbau von Zwischenfrüchten und Untersaaten |
Förderschwerpunkt AL — Nachhaltige Produktionsverfahren auf Ackerland | AL 2.2: Anbau von winterharten Zwischenfrüchten und Untersaaten |
Förderschwerpunkt BS — Anlage von Blüh- oder Schonflächen oder Landschaftselementen auf Ackerland | BS 7.1: Erosionsschutzstreifen |
Förderschwerpunkt BS — Anlage von Blüh- oder Schonflächen oder Landschaftselementen auf Ackerland | BS 7.2: Gewässerschutzstreifen |
Förderschwerpunkt NG — Maßnahmen zum Schutz Nordischer Gastvögel (NG) | NG 2: Anbau von winterharten Zwischenfrüchten |
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.
Bereich | Maßnahme |
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C) Anlage von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen | AUM: Anlage von Uferrand- und Erosionsschutzstreifen |
E) Anbau von Zwischenfrüchten | AUM: Anbau von Zwischenfrüchten |
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.
Bereich | Maßnahme |
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| Beibehaltung von Zwischenfrücten und Untersaaten über Winter |
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.
Bereich | Maßnahme |
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AL Ackermaßnahmen | AL. 1: Grünstreifen auf Ackerland |
AL Ackermaßnahmen | AL. 4: Anbau von Zwischenfrüchten |
AL Ackermaßnahmen | AL.3: Umweltschonende Produktionsverfahren des Ackerfutter- und Leguminosenanbaus |
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.
Bereich | Maßnahme |
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Markt- und standortangepasste Landbewirtschaftung MSL | MSL - Beibehaltung von Zwischenfrüchten über den Winter |
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.
Bereich | Maßnahme |
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Agrarumweltmaßnahmen Ackerbau | MSL 1.1.1: Winterbegrünung durch Zwischenfrucht und Untersaat |
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.
Bereich | Maßnahme |
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Teil A Acker | A 3: Betrieblicher Erosionsschutz |
Da Agrar- und Umweltmaßnahmen den Vorgaben der Bundesländer unterliegen und sich kurzfristige Änderungen ergeben können, bitten wir Sie, sich von der zuständigen Behörde die Eignung der Mischung für die jeweilige Maßnahme bestätigen zu lassen.