Niederwild Initiative LJV SH: Landesjagdverband Schleswig-Holste fördert Kauf von Wildackermischung für die Niederwildhege

In Zusammenarbeit mit dem Landesjagdverband Schleswig-Holstein wurde eine Wildackermischung für die Niederwildhege entwickelt. Um die Situation des Niederwildes und anderer Arten zu verbessern, bedarf es der Durchführung von biotopverbessernden Maßnahmen als Reaktion auf intensive landwirtschaftliche Nutzung. Hinsichtlich extremen Wetterereignissen und Wetterunbilden dienen Brachflächen und Blühstreifen als Rückzugsmöglichkeiten, die Schutz bieten. Damit all diese Maßnahmen erfolgreich sind, muss ein umfassendes Prädatorenmanagement gewährleistet werden. Mit der Bejagung von invasiven Arten wie dem Waschbär oder dem Marderhund sowie heimischen Raubsäugern wie dem Fuchs hilft die Fangjagd dem Niederwild und gefährdeten Bodenbrütern wie der Feldlerche, dem Kiebitz oder dem Braunkehlchen.

Gefördert wird deshalb die Wildackermischung der Sorte „Niederwild Initiative LJV SH“, die speziell vom „Arbeitskreis Niederwild im LJV SH“ entwickelt und im Hegelehrrevier getestet wurde. Die Mischung ist deutschlandweit bestellbar, aber nur für Mitglieder des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. (LJV SH) und seinen Untergliederungen förderfähig (max. 80 % des Kaufpreises für max. 50 kg Wildackermischung). Folgende Voraussetzungen müssen für die Förderfähigkeit eingehalten werden: Die Förderung beläuft sich max. auf 80 % des Kaufpreises für max. 50 kg Wildackermischung. Im Rahmen der „Niederwild Initiative Schleswig-Holstein“ kann jeweils ein Antrag pro Jagdbezirk für eine Förderung gestellt werden. Wildackermischungen, die im Rahmen der „Niederwild Initiative Schleswig-Holstein“ gefördert wurden, dürfen ausschließlich auf dem Gebiet des Landes Schleswig-Holstein ausgebracht werden. Den Antrag auf Förderung finden Sie unter Niederwild Initiative Schleswig-Holstein: Landesjagdverband fördert Kauf von Wildackermischung - Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V. (ljv-sh.de). Die Antragsfrist beläuft sich auf den 01. Februar 2022 bis 01. Mai 2022.

Enthalten sind folgende Arten:

  • Buchweizen
  • Phacelia
  • Öllein
  • Sonnenblume
  • Blaue Bitterlupine
  • Rotklee
  • Weißklee
  • Esparsette
  • Luzerne
  • Hornklee
  • Hopfenklee
  • Malve
  • Waldstaudenroggen

Der Bestellzeitraum endet am 31.03.2022.

Hier finden Sie das Bestellformular.

Hier finden Sie den Antrag auf Förderung: Niederwild Initiative Schleswig-Holstein: Landesjagdverband fördert Kauf von Wildackermischung - Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V.

Fotoquelle: N. Jordan


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