
Wie ein Hybridweizenbestand geführt werden soll, ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Besonders zwischen den einzelnen Regionen in Deutschland gibt es Unterschiede, beispielsweise bei Aussaattermin und -stärke. Trotzdem oder gerade deshalb möchten wir an dieser Stelle einige Richtwerte für den Anbau von Hybridweizen aufführen. Diese können besonders dann eine Orientierung geben, wenn noch keine Erfahrungen mit Hybridweizen vorliegen.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Aileen Hahlbohm ( Tel. 0511 72666 144, aileen.hahlbohm@saaten-Union.de) oder an den für ihre Region zuständigen Betriebsberater wenden.
ALLGEMEINE HINWEISE
N-DÜNGUNG
Die Düngung sollte bei Hybridweizen startbetont erfolgen. Hierbei bitte die Düngebedarfsermittlung berücksichtigen.
Düngung | Aufteilung |
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Startdüngung (mit Raps zusammen) |
100 kg/ha - Nmin 0-30 |
Schossgabe |
60 kg/ha - Nmin 30-90 |
Ährengabe (EC 37/39) |
30 kg/ha |
WACHSTUMSREGLER und FUNGIZIDE
Damit Hybridweizen sein genetisches Potenzial ausspielen kann, ist ein zeitiger Einsatz von Wachstumsreglern zur Brechung der Appikaldominanz notwendig. Der Fungizideinsatz kann in der Regel – essentiell Bestandeskontrolle – auf ein Minimum reduziert werden.
Wachstumsregler |
Fungizidmaßnahmen |
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Pflicht | Nachlage nach Bedarf | ||||
EC 229 (Brechung der Apikaldominanz) |
EC 31/32: Bestandeskontrolle wichtig! |
Je nach Befallsgeschehen: Hinweis: |
Aussaatzeitpunkt und -stärke
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Aussaatzeitpunkt und -stärke
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25. September bis |
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Anfang September bis |
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Anfang Oktober bis |
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20. September bis |
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15. Oktober bis |
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Anfang Oktober bis |
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Stand: Juni 2025