Sorten-icon Sortenfinder
Sortenfinder immer anzeigen

logo_facebook  logo_instagram  logo_x  logo_youtube 
Home / Aus der Praxis / Düngung im Frühjahr 2021
  10.02.2021
  0 Kommentare

Düngung im Frühjahr 2021

Die Düngeverordnung beschäftigt bereits eine Generation an Landwirten. 1996 in Kraft getreten, hat sie uns fest im Griff und verlangt nach einem hohen Maß an Flexibilität, um eine bedarfsgerechte Nährstoffversorgung der Nutzpflanzen zu gewährleisten. 

2017 kam es zu einer Verschärfung der Düngeverordnung mit der Pflicht zur Düngebedarfsermittlung und der Korrelation zum Ertrag. Die hierdurch eingeführte indirekte Bilanzierung des Nähstoffflusses, führte gerade auf schwächeren Standorten zu einer weiteren Einschränkung der Düngung. Der Schwerpunkt lag hierbei schon immer auf dem N Min-Wert. Dadurch wurde es auch für den Landwirt immer bedeutsamer N-Min Proben auf den eigenen Flächen zu ziehen.

Düngung
Düngung

Der Entschluss sich auf den vorgegebenen Richtwert zu beziehen oder den eigenen vielleicht geringeren Wert einzusetzen obliegt dabei der Entscheidung des Landwirtes. Die Berücksichtigung der N-Nachlieferung aus Wirtschaftsdüngern und des Humusgehaltes fließt auch mit in die Berechnung ein und führte zu weiteren Einschränkungen der Nährstoffversorgung, die rein fachlich nicht zu argumentieren sind.

2020 wurde aufgrund der EU noch einmal nachgelegt. Seit Mai letzten Jahres muss die Herbstdüngung zu Wintergerste und Winterraps auf den Frühjahresbedarf angerechnet werden. Für Gülle und flüssige Gärrückstände müssen 10 % höhere Mindestwirksamkeiten in der Kalkulation aufgenommen werden.

Seit dem 01.01.2021 sind die folgenden Maßnahmen in den mit Nitrat belasteten (Roten-) Gebieten in Kraft getreten:

  • Die Verringerung des ermittelten Düngebedarfes um 20 % erfolgt anhand des Durchschnitts der Flächen des Betriebes, die sich in belasteten Gebieten befinden.
  • Außerdem ist die schlagbezogene Obergrenze für die Ausbringung von organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln in Höhe von 170 kg gesamt N/ha festgesetzt worden. Ausnahmen gelten für Betriebe die jährlich nicht mehr als 160 kg Gesamtstickstoff/ha (und davon nicht mehr als 80 kg Gesamtstickstoff/ha in Form von mineralischem Düngemittel) ausbringen.
  • Die Herbstdüngung von Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung wurde verboten. Ausnahmen gelten für Winterraps, bei einer verfügbaren Stickstoffmenge im Boden < 45 kg/ha und bei Berechnung der beabsichtigten Düngung bis zum 31. März des laufenden Jahres.
  • Hinzu kam die Pflicht zum Anbau von Zwischenfrüchten vor Sommerungen. Außer die letzte Kultur wird nach dem 01.10. geerntet oder in Gebieten mit weniger als 550 mm Jahresniederschlag im langjährigen Mittel.

Eigens für Rote Gebiete wurden angepasste Sorten wie die viterra® UNIVERSAL N-PLUS entwickelt, die auch ohne Düngung auskommen.

viterra Universal N-Plus: Zwischenfruchtmischung für Rote Gebiete
viterra Universal N-Plus: Zwischenfruchtmischung für Rote Gebiete

Die richtige Bodenbearbeitung, Fruchtarten- und Sortenwahl und die Gestaltung der Fruchtfolge bieten Möglichkeiten einer effizienten Nährstoffausnutzung innerhalb der auferlegten Beschränkungen.

In dem neuen Pflanzenbau Onlineforum praxisdialog.agrar diskutieren Dr. Ulrich Lehrke, Pflanzenbauberater der Landwirtschaftskammer Niedersachen und Paul Steinberg, Produktmanager für Lizenzkulturen der Saaten-Union, Lösungsansätze, wie beispielsweise die Gestaltung einer geeigneten Fruchtfolge oder der geeigneten Kultur- und Sortenwahl.


Zu diesem Artikel gibt es noch keine Kommentare.

 


Hier mitdiskutieren:
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen? Verfassen Sie hier einen Kommentar:

 

Kurz zu den Cookies

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Außerdem geben wir Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.




Mehr Details


Cookies sind kleine Textdateien, die von Webseiten verwendet werden, um die Benutzererfahrung effizienter zu gestalten. Laut Gesetz können wir Cookies auf Ihrem Gerät speichern, wenn diese für den Betrieb dieser Seite unbedingt notwendig sind. Für alle anderen Cookie-Typen benötigen wir Ihre Erlaubnis. Diese Seite verwendet unterschiedliche Cookie-Typen. Einige Cookies werden von Drittparteien platziert, die auf unseren Seiten erscheinen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit von der Cookie-Erklärung auf unserer Website ändern oder wiederrufen. Erfahren Sie in unserer Datenschutzrichtlinie mehr darüber, wer wir sind, wie Sie uns kontaktieren können und wie wir personenbezogene Daten verarbeiten. Ihre Einwilligung trifft auf die folgende Domain zu: www.saaten-union.de

Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Statistik-Cookies helfen Webseiten-Besitzern zu verstehen, wie Besucher mit Webseiten interagieren, indem Informationen anonym gesammelt und gemeldet werden.

Marketing-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf Webseiten zu folgen. Die Absicht ist, Anzeigen zu zeigen, die relevant und ansprechend für den einzelnen Benutzer sind und daher wertvoller für Publisher und werbetreibende Drittparteien sind.

Schließen
Individuelle Cookie-Einstellungen
Notwendige Cookies sind Cookies, die für den Betrieb einer Internetseite erforderlich sind.

Als nicht notwendige Cookies werden alle Cookies bezeichnet, die für das Funktionieren der Website nicht unbedingt notwendig sind und speziell zur Sammlung von personenbezogenen Daten der Nutzer über Analysen, Anzeigen oder andere eingebettete Inhalte verwendet werden.

YouTube

Anbieter
Google LLC
Beschreibung
Cookie von Google, dient der Bereitstellung und Verbesserung personalisierter Nutzererfahrung auf Google-Plattformen.
Cookie-Name
YouTube
Laufzeit
24h
Datenschutzerklärung
https://policies.google.com/privacy?hl=de

Als nicht notwendige Cookies werden alle Cookies bezeichnet, die für das Funktionieren der Website nicht unbedingt notwendig sind und speziell zur Sammlung von personenbezogenen Daten der Nutzer über Analysen, Anzeigen oder andere eingebettete Inhalte verwendet werden.

Google Analytics

Anbieter
Google LLC
Beschreibung
Cookie von Google, wird für Analysen der Internetseite genutzt. Enthalten sind allgemeine statistische Daten, wie der Besucher die Internetseite benutzt.
Cookie-Name
gatrackingid
Laufzeit
24h
Datenschutzerklärung
https://policies.google.com/privacy?hl=de


Schließen